Leider haben wir heute die Tendenz, dass angenommene Volksinitiativen nicht umgesetzt werden. Ein paar Jahre später wird die ursprüngliche Abstimmung auf die eine oder andere Art und Weise wiederholt, bis halt das Resultat in Bern passt. Dies darf nicht sein. Neustes und hochaktuelles Beispiel ist die Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer.
Am 28. November 2010 hat die Schweizer Bevölkerung über die Ausschaffungsinitiative abgestimmt. Parlament und Bundesrat hatten der Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenübergestellt, welcher eine Härtefallklausel enthielt. Der Gegenvorschlag wurde mit 55.5% der Stimmenden und durch alle Kantone abgelehnt. Die Initiative wurde hingegen mit 52.9% und 17.5 Ständen angenommen. Aus dem Abstimmungsbüchlein ist zu entnehmen, dass die Volksinitiative „Ausländerinnen und Ausländern automatisch das Aufenthaltsrecht entziehen“ will, „wenn sie bestimmte Straftaten begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben“. Dieser Verfassungsauftrag wurde durch das Parlament eindeutig nicht erfüllt. Stattdessen hat das Parlament den abgelehnten Gegenvorschlag umgesetzt.
Gleiche Gegenargumente wie 2010
Interessant ist auch, dass die momentane Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative mit den genau gleichen Argumenten geführt wird wie 2010. Schon damals hatten Parlamentarier, Richter und Professoren die Initiative für verfassungswidrig, unmenschlich und inkompatibel mit dem internationalen Recht erklärt. Dass die Ausschaffungsinitiative angenommen wurde, war für sie ein Unfall, welcher früher oder später wieder korrigiert werden sollte. Vor dieser Situation stehen wir denn auch heute. Wir stimmen nochmals ab, ob kriminelle Ausländer konsequent ausgeschafft werden sollen.
Wendehälse
Weiter ist es durchaus spannend, dass am 20. März 2014 noch 106 Nationalräte einer Umsetzung der Ausschaffungsinitiative gemäss Durchsetzungsinitiative zugestimmt hatten. So abwegig kann der Text also nicht sein. Später ist man bei den Mitteparteien jedoch zurückgekrebst und hat dies als taktisch-politisches Manöver betitelt. Man hätte aus Angst vor einer Volksabstimmung dem Anliegen zuerst zugestimmt. Später wollte man sich also nicht mehr auf das Volk berufen. Ich verstehe jedoch unter Volksvertretung etwas anderes.
Durchsetzungsinitiative ist verhältnismässig und verfassungskonform
Die Durchsetzungsinitiative schafft Sicherheit für alle. Gleichzeitig ist sie auch verhältnismässig. Kriminelle Ausländer sollen bei schweren Straftaten ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Gleichzeitig soll bei mittelschweren Verbrechen eine Wiederholungstat ebenfalls zu einer Ausweisung führen. Wer sein Gastrecht missbraucht, soll die Schweiz verlassen müssen. Notwehr und Nothilfe wird berücksichtigt. Wegen Äpfel, Velos, Missverständnissen oder Versehen wird niemand ausgeschafft. Bagatellen sind im Katalog der Initiative keine Enthalten. Wer sich aber nicht an unsere Regeln hält und kriminell wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Dies verlangt nämlich schon heute unsere Bundesverfassung in Artikel 121. Seit 2010 steht in unserer Verfassung, dass kriminelle Ausländer das Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren sollen.
Direkte Demokratie bewahren
Die direkte Demokratie muss aufrecht erhalten bleiben. Volksentscheide dürfen nicht durch das Parlament, die Regierung oder gar Gerichte hintertrieben werden. Es gilt den Volksauftrag ernst zu nehmen und umzusetzen. „Abstimmen-bis-das-Resultat-passt“ darf bei uns nicht zur Regel werden, denn sonst verlieren wir unsere einzigartige politische Stabilität und Kontinuität. Deshalb ist auch eine Zustimmung zur Durchsetzungsinitiative unerlässlich, weil damit ein Zeichen für unsere direkte Demokratie gesetzt wird. Politiker und Richter müssen wissen, dass das was 2010 schon galt, heute immer noch gilt und endlich ohne Wenn und Aber umzusetzen ist.