Im Katalog der Grundrechte unserer Bundesverfassung wird unter Artikel 26 das Eigentum gewährleistet. Die Eigentumsgarantie ist ein zentraler Pfeiler unserer Staatsordnung. Die Liste an möglichen Eingriffen in die Freiheit der Eigentümer wird jedoch laufend ausgebaut, so beispielsweise prominent im Bereich des Asylwesens. Zumindest bei den Entschädigungen ist ein vager Lichtblick in Sicht, wie die aktuelle parlamentarische Debatte zeigt.
Das Recht auf Privateigentum und die staatliche Garantie dieses Grundrechts ist ordnungspolitisch zentral und darf nicht kampflos in Frage gestellt werden. Mit der Eigentumsgarantie gehen Werte wie Subsidiarität, Eigenverantwortung, sowie Vielfalt und Wettbewerb einher. So ist beispielweise der Vorteil des Privateigentums die Etablierung starker Anreize des Besitzers zu schonendem und effizientem Gebrauch seiner Güter. Aus unternehmerischer Sicht setzt das Eigentum Anreize für Innovation, sowie zum weitsichtigen Einsatz knapper Ressourcen und zur Inkaufnahme von Risiken.
Eigentum in Gefahr!
Nun ist es aber so, dass der Katalog für mögliche Enteignungen seitens des Staates stetig ergänzt wird. Neustes Beispiel stellt Artikel 95b des revidierten Asylgesetzes dar. Es werden damit nicht nur zentral geführte Plangenehmigungsverfahren eingeführt, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen, zur Errichtung von Bundesasylzentren „nötigenfalls Enteignungen durchzuführen“. Das Enteignungsrecht kann heute schon beinahe für alles in Anspruch genommen werden. Neben Antennen, Hochwasserschutz, Leitungen, Entsorgung, ökologische Ausgleichsmassnahmen und sogar für Golfplätze kommen jetzt neu noch sowieso schon brisante Asylzentren hinzu.
Nicht zu vergessen sind die laufenden Erhöhungen von Steuern und Abgaben zu Gunsten des Staatsapparates, welche ebenfalls im Grunde die Eigentumsgarantie ritzen. Auch hier wird die SVP alle politischen Mittel einsetzen, dass die Eigentumsgarantie nicht für kritische Asylzentren oder den weiteren Ausbau der Bürokratie herhalten muss. Das Privateigentum muss weiter geschützt werden.
Lichtblick am Enteignungshorizont
Immerhin hat das Parlament in der letzten Session am 1. Dezember 2015 zwei Vorstösse gutgeheissen, welche eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Enteignungen fordern. Darin enthalten sind beispielsweise Forderungen, dass Privateigentum nicht zu günstig enteignet wird und der Staat keine wirtschaftlichen Vorteile daraus erzielen kann. Die Preise sollen auch ausserhalb des Baugebietes marktwirtschaftlich berechnet werden. Falsche Anreize müssen korrigiert werden, sodass Enteignungen nur für das aller Wesentlichste und ausschliesslich im Notfall in Frage kommen.