Der Nationalrat hat in der vergangenen Wintersession für die parlamentarische Initiative von Ratskollegin Petra Gössi Fristverlängerung beschlossen. Die Grundsätzliche Stossrichtung des Vorstosses wurde bereits durch die Rechtskommissionen des National- und Ständerates bejaht. Weil die konkrete Umsetzung des Anliegens mehr Zeit benötigt, wurde eine Fristverlängerung nötig. Jetzt ist es aber höchste Zeit, diesem berechtigten Anliegen Nachdruck zu verleihen und die entsprechenden Gesetzesänderungen konkret an die Hand zu nehmen. Nachbesserungsrecht Um was geht es aber? Der Kauf von Wohneigentum ist für viele Leute Zeit ihres Lebens das finanziell wohl wichtigste Rechtsgeschäft. Die Risiken eines solchen Kaufes in juristischer Hinsicht sollten daher so ausgestaltet sein, dass sie einem nicht in den Ruin treiben können. Gleichzeitig sollen Rechtsstreitereien auch für Bauunternehmer nicht zum Desaster werden. Die oben genannte parlamentarische Initiative möchte daher den Käufern neu erstellter Wohnungen ein Nachbesserungsrecht garantieren. Dies schafft Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien. Es geht darum, beim Thema Mängelbeseitigung die Stellung der Hauskäufer gegenüber den Verkäufern zu stärken. Bei einem Verkauf eines Anteils an einem Grundstück mit einer Baute, die innerhalb eines Jahres grösstenteils neu erstellt wurde, soll der Käufer das Recht haben, bei Baumängeln die unentgeltliche Beseitigung der Mängel zu verlangen. Das geltende Obligationenrecht kann entsprechend angepasst und ergänzt werden. Ausgewogene Lösung Da es weitere hängige Vorstösse und Projekte zu diesem Thema gibt, soll eine ausgewogene und fundierte Lösung gefunden werden. Mir ist es ein Anliegen, das Wohn- und Hauseigentum zu stärken. Es ist erschreckend, dass die Schweiz im internationalen Vergleich eine der tiefsten Wohneigentumsquote hat. In Westeuropa haben wir die tiefste Quote und der Kanton Luzern liegt sogar noch leicht unter dem Schweizer Durschnitt. Weniger als 40 Prozent der Wohnungen werden in der Schweiz von den Eigentümern selbst bewohnt, im Kanton Luzern sind es sogar unter 35 Prozent. Indem wir mit dem Vorstoss im Parlament die Stellung der Bauherrschaft bei Mängeln verbessern, können wir in kleinen Schritten das Wohneigentum stärken. Gute und faire rechtliche Rahmenbedingungen sind die wichtigsten Faktoren zum Erhalt unseres Wohlstandes.