Wurst nicht gleich Wurst?
Am 22. September findet die Volksabstimmung über die Teilrevision des Arbeitsgesetzes statt. Bei dieser Abstimmung geht es um die Aufhebung der unsinnigen Sortimentsbeschränkung, die der Staat heute denjenigen Geschäften auferlegt, die nachts sowieso schon geöffnet haben dürfen. Detaillierte Vorschriften und Merkblätter regeln, was in Tankstellenshops verkauft werden darf und was nicht. An Tankstellen ist es heute zwar erlaubt, während 24 Stunden Arbeitnehmer zu beschäftigen. Trotzdem müssen zwischen 1 und 5 Uhr einzelne Gestelle abgesperrt werden. Der Verkauf gewisser Produkte, die nicht unmittelbar vor Ort konsumiert werden können (z.B. Deodorants, Tiefkühlpizzas oder Blumensträusse), ist in der Nacht verboten - obwohl der Shop geöffnet ist und das Personal arbeitet. Das führt zur abstrusen Situation, dass während der Nacht eine Cervelat gekauft werden kann (weil sie sofort verzehrt werden kann), eine Bratwurst aber nicht (da sie zuerst gekocht werden muss). Wurst ist in unserer Bundesverwaltung offenbar nicht gleich Wurst.
Um eine Lösung für diese unbefriedigende Situation zu finden, haben National- und Ständerat grossmehrheitlich eine Revision des Arbeitsgesetzes beschlossen. Auch der Bundesrat unterstützt die Vorlage. Die Revision des Arbeitsgesetzes hebt das Verkaufsverbot für gewisse Produkte auf. Künftig müssen nicht mehr einzelne Gestelle zwischen 1 und 5 Uhr abgesperrt werden. Am 22. September stimmen wir lediglich über diese Sortimentsfragen ab. Im Gegensatz zu den Behauptungen des Referendumskomitees, geht es bei dieser Revision des Arbeitsgesetzes weder um eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten noch um eine Änderung der Situation der Arbeitnehmer.
Wird die Revision des Arbeitsgesetzes abgelehnt, gehen Arbeitsplätze verloren. Bei weiteren Sortimentseinschränkungen müssen zahlreiche Tankstellenshops Mitarbeiter entlassen, weil der Umsatz mit eingeschränktem Sortiment zu klein ist. Ein Ja zum Arbeitsgesetz ist deshalb auch wichtig, um Arbeitsplätze zu erhalten.