Zahlensalat bei Ausschaffungen

(Von Lukas Leuzinger)


ABSTIMMUNG Die Durchsetzungsinitiative gehe viel weiter als die Ausschaffungsinitiative, kritisiert Bundesrätin Sommaruga. Verlässliche Zahlen zu den Auswirkungen sind jedoch Mangelware.

Ausschaffungsinitiative würde sich die Zahl der Landesverweise drastisch erhöhen, prophezeite das damalige Bundesamt für Migration (BFM) vor der Volksabstimmung im Jahr 2010. Bis zu 1200 Ausschaffungen könnte es künftig pro Jahr geben, rechnete der damalige Direktor des BFM, Alard du Bois-Reymond, in einem Interview vor. Heute, fünf Jahre später, kursieren ganz andere Zahlen. Die Ausschaffungsinitiative wurde inzwischen angenommen, die Umsetzung durch das Parlament beschlossen. Nach Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) hätten mit dieser Umsetzung vergangenes Jahr bis zu 3863 straffällige Ausländer das Land verlassen müssen. Sollte die Durchsetzungsinitiative angenommen werden, wären es potenziell sogar 10 210. Dabei gibt es allerdings zwei Einschränkungen: Einerseits erfasst die Durchsetzungsinitiative auch Delikte aus dem Ausländergesetz, die bereits heute zu Wegweisungen führen. Klammert man diese aus, bleiben noch knapp 5000 Ausschaffungen. Andererseits sind bei der gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative die Auswirkungen der vom Parlament beschlossenen Härtefallklausel nicht enthalten, da sich diese nicht beziffern lassen. Die Härtefallklausel sieht vor, dass ein Gericht zum Beispiel einen Ausländer, der in der Schweiz geboren wurde und ein vergleichsweise geringfügiges Delikt begangen hat, von einer Ausschaffung verschonen kann. Mit dieser Klausel wollte das Parlament dem in der Verfassung verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip gerecht werden.

 

Strafenkatalog ausgeweitet

Mit den gesetzlichen Anpassungen werde die Ausschaffungspraxis verschärft, betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) gestern an einer Medienkonferenz, an der sie den Abstimmungskampf für den Urnengang vom kommenden 28. Februar eröffnete. Die Durchsetzungsinitiative gehe dagegen viel weiter als die Ausschaffungsinitiative. «Eigentlich ist das keine Durchsetzungsinitiative, sondern eine Verschärfungsinitiative.» Tatsächlich ist die deutlich höhere Zahl der zu erwartenden Ausschaffungen darauf zurückzuführen, dass die SVP den Strafenkatalog im Vergleich mit der Ausschaffungsinitiative noch ausgeweitet hat. Neben den in der Ausschaffungsinitiative enthaltenen Straftaten wie Mord oder Sozialhilfebetrug sind darin auch Vergehen wie Hausfriedensbruch oder falsche Zeugenaussage enthalten, sofern der Betreffende in den zehn Jahren zuvor schon einmal zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

 

Statistik fehlt

Die Auswirkungen der neuen Regeln seien schwierig abzuschätzen, sagte der Direktor des Bundesamts für Justiz, Martin Dumermuth, gestern. Erschwert wird das Vorhaben dadurch, dass nicht einmal bekannt ist, wie viele Ausschaffungen heute durchgeführt werden. Der Luzerner SVP-Nationalrat Felix Müri wollte dies ändern: In einer Motion verlangte er, dass der Bund bei den Kantonen entsprechende Zahlen einfordert. Doch obwohl das Parlament den Vorstoss vergangenes Jahr annahm, fehlt bis heute eine Statistik über Landesverweise – sehr zum Ärger von Müri. Er will demnächst mit einem weiteren Vorstoss Druck auf die Regierung machen, endlich Zahlen vorzulegen.

 

Schätzungen gehen auseinander

Die Zahl der tatsächlich erfolgten Ausschaffungen kann somit nur geschätzt werden – und bekommt man unterschiedliche Zahlen zu hören. 2010 bezifferte das Bundesamt für Migration die Zahl der kriminellen Ausländer, die das Land verlassen müssen, auf 350 bis 400 pro Jahr. In der Botschaft zur Durchsetzungsinitiative schrieb der Bundesrat dagegen, dass «im Jahr 2009 mindestens 750 Verurteilte mit Aufenthaltsrecht ausgewiesen wurden». Er bezog sich dabei auf eine Umfrage des Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) und der Universität Neuenburg unter 20 Kantonen, deren Angaben anschliessend auf die ganze Schweiz hochgerechnet wurden. Die Zahl der Ausschaffungen dürfte nach dem 28. Februar auf jeden Fall steigen. Für Bundesrätin Sommaruga geht es bei der Abstimmung jedoch um Grundsätzlicheres, nämlich um die «Grundregeln der Demokratie» und den Rechtsstaat, die bei einer Annahme gefährdet wären. Die Initiative wolle Parlament und Gerichte ausschalten. «Faktisch würde die Bevölkerung zum Gericht werden», erklärte Sommaruga. Zudem sei die Initiative unmenschlich. Die Bundesrätin brachte das hypothetische Beispiel einer Seconda ins Spiel, die eine Wand besprayte (Tatbestand des Hausfriedensbruchs). Weil sie fünf Jahre zuvor ihre Nachbarin beschimpft hatte, müsste die Frau automatisch ausgeschafft werden, auch wenn sie bestens integriert sei, so Sommaruga.

 

Müri weist Vorwürfe zurück

 

Aus Sicht von SVP-Nationalrat Felix Müri zielen solche Beispiele an den wesentlichen Problemen vorbei. «Man vergisst dabei, wie viele Täter nicht ausgeschafft wurden.» Seiner Meinung nach geht die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, die das Parlament beschlossen hat, zu wenig weit – vor allem, weil damit die Härtefallregelung, welche 2010 als Teil des Gegenvorschlags zur Ausschaffungsinitiative abgelehnt worden war, «durch die Hintertüre wieder eingeführt» werde. Gegen den bundesrätlichen Vorwurf, die Durchsetzungsinitiative gehe inhaltlich viel weiter als die Ausschaffungsinitiative, verteidigt sich Müri: «Man hatte uns vorgeworfen, die Ausschaffungsinitiative sei löchrig.» Daher habe die SVP den Deliktkatalog ergänzt.