Beschaffung von Druck-Erzeugnissen nur in der Schweiz (17.3571)

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei der öffentlichen Vergabe von Druckaufträgen durch das Bundesamt für Bauten und Logistik und die Bundesbetriebe nur Schweizer Unternehmen (Wertschöpfung in der Schweiz) berücksichtigt werden.

Begründung

In der Schweiz sind rund 800 Unternehmen in der Druckindustrie tätig. Sie zählen etwa 10 000 Arbeitsplätze und 1500 Lehrverhältnisse. Die Branche zeichnet sich durch ein hohes Technologiebewusstsein und eine hohe Investitionsneigung aus. Wie sämtliche Industriebranchen in der Schweiz leidet die Druckindustrie im internationalen Vergleich unter den bekannten Kostennachteilen (Beschaffungs- und Arbeitsmarkt). Die ausländischen Mitbewerber profitieren von einem grösseren Binnenmarkt, tieferen Sozial- und Umweltstandards. Die leistungsfähige und preislich wettbewerbsfähige Schweizer Druckindustrie darf bei der Beschaffung von Druck-Erzeugnissen durch die öffentliche Hand und die subventionierten Bundesunternehmen aufgrund der systembedingten komparativen Kostennachteile nicht aus dem Markt gedrängt werden. Die Beschaffung von Druck-Erzeugnissen muss angesichts der ungleich langen Spiesse zwischen den in- und ausländischen Wettbewerbern ausschliesslich bei Schweizer Unternehmen, die die Wertschöpfung in der Schweiz erbringen, vollzogen werden.


(17.3571)

Stellungsnahme des Bundesrates vom 23.08.2017

Die Vergabestellen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen richten sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.11). Sie haben bei der Beschaffung von Gütern den in internationalen Beschaffungsabkommen verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern anzuwenden. Die entsprechenden internationalen Abkommen, auf denen diese schweizerischen Erlasse basieren, sichern ihrerseits nicht zuletzt auch den Schweizer Anbietern von Druck-Erzeugnissen einen nichtdiskriminierenden Zugang zu öffentlichen Aufträgen im Ausland.

Eine starke und gesunde grafische Industrie in der Schweiz ist auch dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Ausschlaggebend für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist aber die Wirtschaftlichkeit des Angebots, das grundsätzlich im Wettbewerb und aufgrund transparenter Zuschlags- und Eignungskriterien zu ermitteln ist. Das öffentliche Beschaffungsrecht lässt deshalb für die Verfolgung regional- oder strukturpolitischer Ziele keinen Raum (vgl. Interpellation Pantani 14.4142, Motion Pardini 11.3853, Interpellation Robbiani 04.3714, Interpellation Müri 16.3898).

Gemäss Statistik der Beschaffungszahlungen betrug der Anteil an ausländischen Anbietern in den Jahren 2011 und 2012 in der Kategorie "Publikationen, Drucksachen und Informationsträger" nur 5 bzw. 6 Prozent. In den letzten Jahren sank dieser kontinuierlich sogar bis auf 2 Prozent im Jahr 2015.

Abgesehen davon ist der mögliche Einfluss der Bundesverwaltung auf die grafische Industrie sehr gering und macht auf den Jahresumsatz der grafischen Branche in der Schweiz gerade einmal etwas mehr als 1 Prozent aus.