BFI-Botschaft. Vergleichbarkeit der Budgets (16.5088)

- Waren bei den älteren BFI-Botschaften die in der heutigen BFI-Botschaft explizit nicht mit beantragten Finanzierungen der Ressortforschung, der Forschungs- und Innovationsförderung auf der Grundlage spezialgesetzlicher Bestimmungen, die Beteiligung an multilateralen Forschungsorganisationen und -infrastrukturen über Pflichtbeiträge und die EU-Rahmenprogramme für Bildung und Forschung enthalten?

- Wie werden die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft der Wachstumsraten gewährleistet?

 

Antwort des Bundesrates vom 14.03.2016

Die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft der Wachstumsraten der BFI-Botschaft 2017-2020 und der BFI-Botschaft 2013-2016 sind absolut gewährleistet, weil die Finanzierung der vom Interpellanten genannten Bereiche (wie Ressortforschung, Pflichtbeiträge an internationale Forschungsorganisationen und an die EU-Rahmenprogramme) auch früher nicht mit den jeweiligen BFI-Botschaften beantragt wurde. Die Mittel für diese Bereiche werden entweder über den jährlichen Voranschlag (betrifft Ressortforschung, inklusive Forschungs- und Innovationsaufwendungen auf spezialgesetzlichen Grundlagen) oder aber über andere Botschaften mit mehrjährigen Finanzbeschlüssen beantragt.

Der Vergleichbarkeit der Finanzmittel für die Periode 2017-2020 mit denjenigen der Periode 2013-2016 wurde generell hohe Priorität eingeräumt. In der BFI-Botschaft 2017-2020 findet sich dazu eine Übersichtstabelle (S. 7 und 164), welche die Voranschlagskredite der beiden Perioden bestmöglich miteinander vergleicht. Beim Vergleich wurden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt: Änderung der Kreditierung aufgrund der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung sowie aufgrund neuer Rechtsgrundlagen (HFKG, BBG), Verschiebung von Aufgaben zwischen Krediten respektive Institutionen, Finanzierung neuer Aufgaben, Finanzierung der KTI-Sondermassnahmen (Frankenstärke Phase 2) über den Nachtragskredit 1 zum Voranschlag 2016.

Einen Überblick über alle Ausgaben des Bundes im Gesamtbereich "Bildung und Forschung" bietet die funktionale Gliederung des Bundeshaushaltes. Diese fasst im Aufgabengebiet Bildung und Forschung die Ausgaben der BFI-Botschaft, für die Ressortforschung, die Pflichtbeiträge, die EU-Rahmenprogramme sowie für die BFI-Verwaltungsaufgaben zusammen.

Was im Weiteren namentlich die geplanten Mittel für die gesamte Ressortforschung des Bundes betrifft, verweisen wir auch auf Anhang 14 der Botschaft 2017-2020.


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