Finanzpolitische Ausrichtung der Printbeschaffung? (16.3898)

Die Finanzkontrolle des Bundes fordert von den Beschaffungsstellen eine konsequentere Bündelung der Beschaffungsaufträge. Mit dieser Politik sollen mögliche Skalenerträge erwirkt, die Beschaffungskosten gesenkt und die Bundesausgaben reduziert werden.

Die Bündelung heizt beispielsweise in der grafischen Industrie den Preiswettbewerb zusätzlich an, da ausländische Unternehmen, die im Gegensatz zu Schweizer Mitbewerbern nicht an Sozial- und Umweltstandards gebunden sind, mit tieferen Kosten und tieferen Preisen operieren und damit im Wettbewerb um Bundesaufträge im Direktvergleich mit Schweizer Unternehmen im Vorteil sind.

Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen ersucht:

1. Stimmt es, dass in Zukunft Ausschreibungen für Druckerzeugnisse pro Departement gebündelt (z. B. Militärdepartement) und ausgeschrieben werden?

2. Ist er sich bewusst, dass eine Bündelung zu Losgrössen führt, die ausländische Unternehmen auf den Plan rufen und eine Abwanderung von Aufträgen ins Ausland präjudizieren?

3. Ist er bereit, in der Beschaffungspolitik finanzpolitische Argumente vor gesamtwirtschaftliche Interessen zu stellen und damit den laufenden Strukturanpassungsprozess in der grafischen Industrie zusätzlich zu beschleunigen und Tausende von Arbeitsplätzen zu gefährden?

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.11.2016

1. Der Bund ist gehalten, wirtschaftlich zu beschaffen. Die Wirtschaftlichkeit wird insbesondere durch die Bündelung von Beschaffungen gewährleistet (Art. 2 Abs. 2 der Verordnung vom 24. Oktober 2012 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung, Org-VöB; SR 172.056.15) - und dies seit vielen Jahren. Dies gilt auch für Druckerzeugnisse, die für die Bundesverwaltung zentral beschafft werden. Um möglichst wirtschaftliche Angebote zu erhalten, bündelt die zentrale Beschaffungsstelle Aufträge aufgrund deren Gemeinsamkeiten und der damit verbundenen potenziellen Kosteneinsparungen. Dabei ist es grundsätzlich nicht relevant, ob die Aufträge aus einem oder verschiedenen Departementen kommen. Bei der (einzigen) Bündelung im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, auf welche sich der Interpellant schätzungsweise bezieht, handelt es sich um Militärreglemente. Deren Zusammenfassung in einer Ausschreibung war aus kommerzieller Sicht sinnvoll, was die Kosteneinsparungen im zweistelligen Prozentbereich auch belegen.

2. Es ist richtig, dass die Bündelung von einzelnen Aufträgen dazu führen kann, dass eine WTO-Ausschreibung zu erfolgen hat, in der gemäss internationalem Recht in- und ausländische Anbietende gleich behandelt werden müssen. Diese Bündelung dient jedoch nicht einzig dazu, einen tieferen Preis zu erhalten. Dank der Bündelung kann auch den anderen Kriterien wie z. B. der Umweltverträglichkeit besser zum Durchbruch verholfen werden. Dies kann durchaus auch den (Schweizer) KMU dienen, die in der Regel den hohen Umweltstandards der Schweizerischen Eidgenossenschaft genügen. Die Bedenken, dass damit Publikationsaufträge in das Ausland abwandern, hat sich in den letzten Jahren denn auch nicht bewahrheitet. So lag gemäss Statistik der Beschaffungszahlungen die Anzahl an ausländischen Anbietern in den Jahren 2011 und 2012 in der Kategorie "Publikationen, Drucksachen und Informationsträger" bei 5 bzw. 6 Prozent. In den letzten Jahren sank diese kontinuierlich sogar bis auf 2 Prozent im Jahr 2015. Im konkret genannten Fall der Militärreglemente sind die Zuschlagsempfänger denn auch alles Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.

3. Eine starke und gesunde grafische Industrie in der Schweiz ist auch dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Ausschlaggebend für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist aber die Wirtschaftlichkeit des Angebots, das grundsätzlich im Wettbewerb und aufgrund transparenter Zuschlags- und Eignungskriterien zu ermitteln ist. Das öffentliche Beschaffungsrecht lässt deshalb für die Verfolgung regional- oder strukturpolitischer Ziele keinen Raum (siehe z. B. auch die Stellungnahmen respektive Antworten des Bundesrates auf die Interpellation Pantani 14.4142, die Motion Pardini 11.3853, die Anfrage Berberat 05.1081 sowie die Interpellation Robbiani 04.3714). Abgesehen davon ist der mögliche Einfluss der Bundesverwaltung auf die grafische Industrie sehr gering und macht auf den Jahresumsatz der grafischen Branche in der Schweiz gerade einmal etwas mehr als 1 Prozent aus. Basierend auf diesen Fakten erachtet der Bundesrat es als nicht gegeben, dass der Bund mit seiner Beschaffungspolitik Arbeitsplätze in der Schweiz gefährden würde.


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