Innovation als Antrieb für eine erfolgreiche Volkswirtschaft

Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) - als Transformator - verfügt über Beiträge in Millionenhöhe für Start-ups und Innovationsförderung. Die Mehrheit der über 300 000 KMU kann daran nicht partizipieren. Im Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulates Walker 02.3702 wird ausgeführt, dass der Unternehmensnachfolge im Rahmen einer ganzheitlichen KMU-Politik besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist.

1. Wie kommt die KTI im Bereich der KMU-Nachfolge diesem Bundesbeschluss nach?

2. Wurden in den Jahren 2012 und 2013 seitens der KTI gezielt Mittel für Projekte der KMU-Unternehmensnachfolge investiert? Wenn ja, welche Summen?

3. Engagieren sich die seitens der KTI beauftragten Coaches auch im Bereich der Unternehmensnachfolge im KMU-Bereich?

Antwort des Bundesrates vom 27.08.2014

Gestützt auf Artikel 24 FIFG ist die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Sie unterstützt Innovationsprojekte, fördert den Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und der Wirtschaft und unterstützt das Unternehmertum sowie wissenschaftsbasierte Start-ups in der Schweiz.

1. Etablierte Unternehmen und KMU fördert die KTI, indem sie deren Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärkt. Im vergangenen Jahr hat die KTI beispielweise 331 Projekte und 459 Unternehmen bei ihren Innovationsaktivitäten unterstützt. Von diesen Unternehmen waren fast 70 Prozent KMU. Unternehmen können sich jederzeit bei der KTI um die Unterstützung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten bewerben. Zusätzlich hat sie mit dem Einsatz von zehn Innovationsmentoren und der Bewilligung von acht nationalen thematischen Netzwerken die Vernetzung und den Austausch zwischen den Hochschulen und Unternehmen vereinfacht.

Fragen der Unternehmensnachfolge entsprechen nicht dem Förderzweck der KTI. Der Bund ist sich aber der Bedeutung der Nachfolgethematik bewusst. Er zielt auf eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen ab. Insbesondere das KMU-Portal (www.kmu.admin.ch) unterstützt KMU bei ihrer Nachfolgeregelung, indem es ihnen relevante Informationen zur Nachfolgethematik zur Verfügung stellt. Zuständig für regulatorische Fragen der KMU-Politik sowie die Umsetzung der neuen Regionalpolitik ist auf Bundesebene das Staatssekretariat für Wirtschaft.

2. Die Mittel der KTI sind zu verwenden für:

- Forschungs- und Entwicklungs-Projektförderung (Innovationsprojekte);

- Innovationscheck;

- Förderung des Wissens- und Technologietransfers (WTT-Support);

- Start-up-Förderung und Unternehmertum.

Eine Mittelvergabe für die Unterstützung von KMU in Fragen der Nachfolgeregelung entspricht nicht dem gesetzlichen Förderauftrag der KTI.

3. Die KTI unterstützt mit ihren Beiträgen Programme und Initiativen zur Sensibilisierung potenzieller Unternehmerinnen und Unternehmer und zur Schulung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern vor und nach der Unternehmensgründung. Der Fokus der KTI-Coaches liegt dementsprechend bei der Gründung und dem Aufbau von neuen Unternehmen, welche innovativ und wissenschaftsbasiert sind und über ein ausreichendes Marktpotenzial verfügen.