In einer schriftlichen Mitteilung an die Fraktionssekretariate, welche auf den 4. April 2011 datiert, werden die Fraktionen eingeladen, Ratsmitglieder auf der offiziellen Wahlplattform (www.parlamentswahlen-2011.ch) in kurzen Videostatements zu Wort kommen zu lassen. Ziel dieser Aktion sei es, junge Leute zu motivieren, wählen zu gehen, und sich politisch zu engagieren.
In Bezug auf dieses Schreiben ergeben sich folgende Fragen:
1. Auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten (externe Kosten, lT-Kosten, Unterhaltskosten und Anzahl gebundene Stellen und damit verbundene Kosten), welche für die geplante Videoaktion und generell für die Internetseite www.parlamentswahlen-2011.ch benötigt wurden und werden?
2. Wird dieser Betrag andernorts eingespart?
3. Auf wessen Geheiss wurde der Entscheid gefasst, diese Internetseite zu betreiben und zusätzliche solche Videobotschaften zu drehen? Welche gesetzliche Grundlage gibt es, dass der Bund und das Parlament junge Leute zu motivieren haben wählen zu gehen und sich politisch zu engagieren?
4. Wie stellt sich die zuständige Stelle die geforderten "politisch neutralen" Stellungnahmen von Seiten der Parteien vor? Wer ist mit der Zensur-Aufgabe betraut, darüber zu befinden, was "politisch neutral" ist, und was nicht? Wäre es nicht vielmehr unserem politischen System entsprechend - wenn man eine solche Videoaktion überhaupt umzusetzen gedenkt - parteiische Botschaften (wie es ja Aufgabe der Parteien ist parteiisch zu sein) zu konkreten Themen zuzulassen, damit gerade die Rolle und Aufgabe der Parteien klar wird?