Keine Gesinnungspolizeibehörde in der Schweiz (15.3112)

Der Bundesrat wird beauftragt, das Projekt "Monitoring des Zusammenlebens in der Schweiz" zur langfristigen und systematischen Erhebung der Gesinnung der Bürger zu stoppen.

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Begründung

Anstatt im Bereich der inneren Sicherheit konsequent extremistische und gewaltbereite Gruppierungen zu überwachen, arbeitet der Bundesrat offenbar seit 2007 an der Umsetzung und Errichtung einer Art Gesinnungspolizeibehörde, welche die persönlichen Haltungen und Einstellungen der Bürger erfassen soll. Mithilfe eines sogenannten Monitoring-Instrumentes sollen rassistische und diskriminierende Tendenzen in der Schweiz langfristig und systematisch erhoben werden. Dies bedeutet nichts anderes als eine umfassende Beobachtung und Überwachung der Meinungen und Gesinnung der Bürger. Nur schon die Aufzählung, was denn nun als diskriminierend oder intolerant gilt, zeigt, dass dieses Mittel zur Überwachung der Bürger einseitig politisch-ideologisch eingesetzt wird. Es ist daher klar, dass mit vagen und unbestimmten Indikatoren vor allem das Thema Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Muslimfeindlichkeit und Intoleranz hochstilisiert wird. Eine Ausweitung dieses Beobachtungsinstrumentes ist bereits in Planung.

Diese Entwicklung ist mehr als bedenklich. Nebenbei ist es eine Tendenz, wie sie die EU-Bürokratie vormacht. Es ist die Vorstellung einer von oben handelnden, über den Bürgern stehenden Instanz, welche die Bürger überwachen und lenken muss. Das Volk ist nicht mehr der Chef, sondern die Behörden wachen über das Volk und müssen notfalls den Bürgern zu einem korrekten und angeblich guten Leben verhelfen. Letztendlich wird so auch die direkte Demokratie ausgehebelt, da dann Verwaltung und Regierung via umfassende Umfragen stets zu wissen vorgeben, was die Bürger wollen, und daraus abgeleitet politische Aktivitäten entwickeln. Umso unvorstellbarer ist es, wenn sogar die persönlichen Einstellungen und Haltungen der Bürger ausgefragt und systematisch verarbeitet werden.

Nicht weniger als fünf Bundesdepartemente, zwölf Ämter, zwei ausserparlamentarische Kommissionen, diverse externe Berater und Unternehmen sowie eine nichtbekannte Anzahl Wissenschaftler haben bisher an diesem Projekt des Bundesrates gearbeitet. In einer Projektphase haben in den Jahren 2010, 2012 und 2014 bereits lange Befragungen von jeweils 1000 Schweizern sowie 700 Ausländern stattgefunden.

Klar ist, diese ausufernde Bürokratie muss ein Ende haben.

Stellungnahme des Bundesrates vom 08.05.2015

Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung verbietet Diskriminierungen unter anderem aufgrund von Herkunft, Rasse, Sprache oder religiöser Überzeugung. Artikel 35 der Bundesverfassung verpflichtet alle, die staatliche Aufgaben wahrnehmen, ob auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene, zur Verwirklichung der Grundrechte beizutragen und aktiv dafür zu sorgen, dass das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot zur Geltung kommen.

Gemäss Artikel 261bis StGB (SR 311.0) ist Rassendiskriminierung ein Straftatbestand, der von Amtes wegen zu verfolgen ist. Artikel 386 StGB sieht vor, dass der Bund Aufklärungs-, Erziehungs- und weitere Massnahmen ergreifen kann, um Straftaten zu verhindern und Kriminalität vorzubeugen.

Die zielgerichtete und effiziente Planung, Steuerung und Überprüfung staatlicher Handlungen bedürfen einer guten Datengrundlage. Deswegen beauftragte der Bundesrat am 22. August 2007 die Fachstelle für Rassismusbekämpfung mit der Erarbeitung eines Instruments zur Erhebung aussagekräftiger Informationen von rassistischen Tendenzen in der Schweiz.

Am 11. Februar 2015 beschloss der Bundesrat, das Monitoring-Instrument in Zukunft durch das Bundesamt für Statistik im Rahmen der bestehenden Omnibuserhebung der Volkszählung durchführen zu lassen. Die Kosten des BFS von jährlich 110 000 Franken werden im Rahmen der bestehenden Kredite getragen, der zusätzliche personelle Aufwand wird intern kompensiert.

Das Monitoring-Instrument dient als Gradmesser des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zeigt allfälligen Handlungsbedarf auf und hilft, die Wirksamkeit von ergriffenen Massnahmen zu evaluieren. Die Einstellungen werden sowohl von Schweizern und Schweizerinnen wie von Ausländern und Ausländerinnen erhoben, um Rückschlüsse auf diskriminierende Einstellungen aller in der Schweiz lebenden Personen zu ermöglichen. Das Instrument ist jedoch so ausgelegt, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.

Antrag des Bundesrates vom 08.05.2015

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.


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