Fragestunde
Frage Felix Müri
Lebensbescheinigungen für Witwenrenten im Ausland
Der Bundesrat führt in seiner Antwort auf meine Motion «07.3897 Verhinderug des missbräuchlichen Bezuges von Witwen- bzw. Witwerrenten im Ausland» auf, dass für den Erhalt von Renten im Ausland Lebens-, Zivilstands- und Wohnsitzbescheinigungen verlangt werden. In gewissen Ländern können jedoch solche staatlichen Bescheinigungen oft erkauft werden.
Wäre es nicht sinnvoller, wenn die Lebensbescheinigung durch einen persönlichen Besuch bei der jeweiligen Schweizer Vertretung beantragt werden sollte?