Legalisierung illegaler ausländischer Arbeitnehmer durch kantonale Verwaltungen
Auf Einladung der paritätischen Berufskommission Hoch- und Tiefbaugewerbe (PK Bau) hatten im November 2009 Vertreter der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) und ein Vertreter des Amtes für Migration des Kantons Luzern an einer angezeigten Baustellenkontrolle teilgenommen. Im Nachgang zu diesem Kontrollbesuch wurden alle angegebenen Arbeitnehmenden überprüft. Von 171 überprüften ausländischen Arbeitnehmenden hatten 5 Personen keine ausländerrechtliche Bewilligung. Das Amt für Migration (Amigra) wurde umgehend über dieses Ergebnis informiert. Zwischenzeitlich hat das Amigra für alle 5 Personen den Aufenthalt in der Schweiz legalisiert. Für die Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen vor Ort wurde auf die Zuständigkeit der PK Bau verwiesen.
Augrund dieser unhaltbaren Vorgehensweise im Kanton Luzern stellen sich auch auf eidgenössischer Ebene folgende Fragen:
- Ist der Bundesrat in Kenntnis darüber, dass gewisse kantonale Verwaltungen nachträglich Bewilligungen für illegale ausländische Arbeitnehmende ausstellen ohne vordergründliche Konsequenzen für die bis dahin Illegalen? Wenn ja, über wie viele solcher nachträglichen «Legalisierungen» seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge hat der Bundesrat Kenntnis?
- Sind solche nachträglichen «Legalisierungen» von illegalen Arbeitnehmern mit den Schweizer Gesetzen vereinbar? Wenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren solche nachtäglichen Bewilligungen?
- Wie lässt sich aus Sicht des Bundesrates eine solche Vorgehensweise mit den medienwirksam gemachten Massnahmen im Kampf gegen die Schwarzarbeit vereinbaren?
- Mit welchen Konsequenzen haben die illegalen Arbeitnehmenden, die Unternehmen, welche Arbeiternehmer ohne Bewilligung eingestellt haben, und die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu rechnen?
- Was unternimmt der Bundesrat, um weitere solche Fälle aufzuklären und die Arbeit der Aufsichts- und Kontrollkommission zu unterstützen?