Mehrwertdienste Swisscom Mobile. Wettbewerbsverzerrende Vertrags- und Entschädigungsregelungen

Eingereicht von Müri Felix
Einreichungsdatum 23.06.2006
Eingereicht im Nationalrat

Eingereichter Text

Wer SMS (Short Message Service) oder MMS (Multimedia Messaging Service) versenden will, um Mehrwertdienstleistungen gegenüber Abonnenten von Swisscom Mobile AG (wie zum Beispiel Klingeltöne, Abstimmungsmitteilungen, Nachrichten, Wettervorhersagen, Sportergebnisse) zu erbringen, hat mit Swisscom Mobile AG einen Vertrag über das sogenannte Third Party Business abzuschliessen. Dabei wird der jeweilige Vertragsinhalt von Swisscom Mobile AG diktiert. Diese bürdet das Geschäftsrisiko einseitig dem Vertragspartner auf. Hinzu kommt, dass die Swisscom Mobile AG bei geringfügigen Verstössen gegen die Abmachungen im Vertrag Bussen wie eine Verwaltungsbehörde ausspricht. Besonders stossend ist, dass Swisscom Mobile AG unter Ausnützung ihrer Quasi-Monopolstellung im Third Party Vertrag jeweils einen Löwenanteil am Verkaufspreis der jeweiligen Mehrwertdienstleistung für sich beansprucht.

Frage an den Bundesrat

Was gedenkt dieser zu unternehmen, damit auch im Mehrwertdienstleistungsgeschäft, bei welchem deren Erbringer zurzeit in jeder Hinsicht vom Marktleader Swisscom Mobile AG abhängig sind, demnächst Tarife zur Anwendung gelangen, wie sie sonst im Handel üblich sind? Die heutige Regelung führt dazu, dass Swisscom Mobile AG umso mehr an Mehrwertdienstleistungen verdient, je wertvoller diese für die Endkunden sind. Dies notabene, ohne dass Swisscom Mobile AG auch nur in geringster Weise an der Konzeption des Mehrwertdienstes beteiligt ist, geschweige denn ein Risiko trägt.

Begründung

Der Bund hält gegenwärtig 63 Prozent der Aktien an der Swisscom AG. Sicher ist, dass das Unternehmen zurzeit seine marktbeherrschende Stellung (gegenwärtiger Anteil am SMS- und MMS-Markt: nahezu 70 Prozent) zum Nachteil der Mehrwertdienstleister im mobilen Bereich der Telekommunikation massiv weiter ausbaut. Einerseits, indem es sich selbst nicht an den für Dritte gültigen Third Party Vertrag hält. Anderseits, indem es Leistungen an eigene Kunden zu Preisen anbietet, die weit unter den Einkaufspreisen für Dritte liegen. Zwei herausgegriffene Beispiele im Zusammenhang mit der Vermarktung der Fussballweltmeisterschaft über Mehrwertdienste mögen dies belegen: Während Swisscom Mobile AG es den Unternehmen, die Mehrwertdienstleistungen erbringen, ausdrücklich untersagt ist, Geschäftsmodelle zu entwickeln, bei denen Dritte unentgeltlich SMS, z.B. für die Teilnahme an einem Wettbewerb oder das Einholen einer Auskunft, versenden können, bietet dasselbe Unternehmen genau diese Möglichkeit ihren Kunden ausdrücklich an. Sodann offeriert Swisscom Mobile AG zum Preis von 2 Franken ein Abonnement, bei welchem ihre Kunden bei allen Schweizer Spielen sowie bei allen Spielen ab dem Viertelfinal nach jedem Goal ein SMS mit Infos zum neuen Spielstand bzw. über das Endresultat erhalten. Allein schon die Gestehungskosten für die im Rahmen dieses Abonnements voraussichtlich rund 100 oder mehr zu versendenden SMS kämen Dritte auf weit über Fr. 3.50 zu stehen. Es ist mithin offensichtlich, dass hier und auch in anderen ähnlichen Geschäften eine offensichtliche unlautere Konkurrenzierung der Third Parties durch Swisscom Mobile AG mit dem Zwecke der Markterweiterung stattfindet. Es gibt noch zwei weitere Mobile-Telekommunikationsanbieter, nämlich die Orange SA in Lausanne und die TDC Switzerland AG (Sunrise) in Zürich, welche den Drittfirmen ähnlich unvorteilhafte Tarife wie die Swisscom Mobile AG einseitig aufoktroyieren. Angesichts des fehlenden Wettbewerbers besteht daher der dringende Verdacht, dass diese drei Mobile-Telekommunikationsanbieter die Tarife für den SMS- und MMS-Versand (Entschädigungs-/Sharingregelungen) untereinander abgesprochen haben.

Mitunterzeichnende Amstutz Adrian - Baumann J. Alexander - Borer Roland F. - Brunner Toni - Dunant Jean Henri - Fehr Hans - Freysinger Oskar - Füglistaller Lieni - Hutter Jasmin - Joder Rudolf - Mathys Hans Ulrich - Miesch Christian - Mörgeli Christoph - Reymond André - Rutschmann Hans - Scherer Marcel - Schlüer Ulrich - Stahl Jürg - Stamm Luzi - Wobmann Walter (20)