Der Bundesrat wird beauftragt, die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels erst dann durchzuführen, wenn der Bau einer zweiten Tunnelröhre fertiggestellt ist.
Gemäss dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) muss der Gotthard-Strassentunnel ab 2020 umfassend saniert werden. Dabei sollen unter anderem die Zwischendecke angehoben werden sowie die Entwässerung und die sicherheitstechnischen Anlagen erneuert werden. Gemäss ASTRA bedeutet dies eine komplette Tunnelsperrung zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren. Eine solche Massnahme hätte massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen auf die Kantone Tessin, Uri sowie den Rest der Innerschweiz. Insbesondere der Kanton Tessin wäre vom Rest der Schweiz quasi abgeschnitten, der Warentransport käme praktisch zum Erliegen; die daraus entstehenden Verluste wären angesichts der engen Verflechtung mit dem Rest der Schweiz nicht akzeptabel. Aber auch auf den anderen Nord-Süd-Routen würde es zu Problemen kommen. Die ohnehin bereits jetzt stark belastete San-Bernardino-Route würde mit dem zusätzlichen Verkehr kollabieren. Auch die Simplon-Achse hätte mit massiven Problemen zu kämpfen. Da die Transporte auf der Nord-Süd-Achse jedes Jahr zunehmen, würde es zu einem veritablen Verkehrskollaps kommen. Die bis anhin präsentierten Varianten, wie die Verlagerung des kompletten Verkehrs auf die Schiene (rollende Landstrasse) überzeugen bei weitem nicht. Die Kapazität reicht dazu schlichtweg nicht aus. Der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard ist daher zwingend. Mit dem Vorgehen gemäss Motionstext, würde eine Unterbrechung und ein Verkehrskollaps auf den Nord-Süd-Achsen nicht stattfinden. Gleichzeitig würde auch die Möglichkeit bestehen, nach Fertigstellung der zweiten Röhre, auf eine kostspielige Sanierung des bisherigen Strassentunnels zu verzichten.