Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone zu verpflichten, jährlich eine Statistik über die Bewilligungswiderrufe und die Verlängerungsverweigerungen aufgrund rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten zu führen. In der Statistik ist aufzuführen, ob die zur Ausreise verpflichteten Personen die Schweiz freiwillig verlassen haben oder zwangsweise ausser Land gebracht werden mussten. Ferner ist in der Statistik auszuweisen, gestützt auf welche Tatbestände die Bewilligungen entzogen wurden und in welche Staaten zwangsweise Rückführungen erfolgten. Die Vollzugsstatistik ist quartalsweise zu veröffentlichen.
In der Beantwortung meiner Interpellation schreibt der Bundesrat am 22. Mai 2013, dass ein Teil der Kantone keine konkreten Zahlen zur Ausschaffung krimineller Ausländer vorweisen kann. Auch das Bundesamt für Justiz verfügt über keine präzisen statistischen Angaben. Es kursieren die verschiedensten Zahlen dazu. Es besteht also Unklarheit, wie viele Ausländer tatsächlich ausgeschafft und weggewiesen werden. Im Hinblick auf die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist es wichtig zu wissen, wie viele kriminelle Ausländer die Schweiz verlassen müssen und dies auch effektiv tun.