Die USA haben mit einem neuen Gesetz, dem US Commercial Space Launch Competitiveness Act, den Weg für kommerzielle Förderung von Ressourcen auf Asteroiden oder anderen Himmelskörpern geebnet. Luxemburg zieht nach, um die Weltrauminnovation zu fördern. Private Unternehmen und Investoren etablieren sich bereits und haben das Potenzial, einen innovativen Zukunftssektor zu schaffen, in welchem sich Industrie, Forschung und später auch der Handel ergänzen. Wissenschaft und Wirtschaft arbeiten in diesem Bereich schon sehr eng zusammen. Von einer ähnlichen Legalisierung oder einem entsprechenden Rechtsrahmen könnte auch der Schweizer Forschungs- und Innovationsstandort, insbesondere mit Bezug zur Raumfahrt, profitieren. Hierbei hat die Schweiz auch als Rohstoffhandelsstandort bereits eine gute Ausgangslage und könnte sich in diesem Zukunftssektor positionieren.
Hierzu meine Fragen an den Bundesrat:
1. Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz für die kommerzielle Förderung von Ressourcen im Weltraum und auf Himmelskörpern aus?
2. Wie beurteilt er die internationalen Entwicklungen in diesem Bereich, namentlich die Legalisierung von Weltraumbergbau durch die USA und Luxemburg?
3. Wie könnte in der Schweiz für die Rohstoffgewinnung im Weltraum ein offener Rechtsrahmen aussehen?
4. Gibt es aus seiner Sicht in Bezug auf die sehr innovative und konkurrenzfähige Schweizer Raumfahrtindustrie und Forschung sowie den etablierten Rohstoffhandel ein allgemeines Interesse an einem solchen Rechtsrahmen?
Stellungnahme des Bundesrates vom 24.08.2016
Der Rechtsrahmen für Weltraumtätigkeiten ist durch internationales Recht, namentlich fünf internationale Verträge der Uno, und das nationale Recht der einzelnen Staaten - sofern diese entsprechende Gesetze erlassen haben - abgesteckt. Ende 2015 erliessen die USA tatsächlich neue innerstaatliche Rechtsvorschriften, die privaten Akteuren insbesondere die Aneignung von auf Asteroiden und anderen Himmelskörpern geförderten Ressourcen erlauben, sofern sie dabei die internationalen Verpflichtungen der USA einhalten. Diese neuen Bestimmungen entsprechen der Entwicklung im Raumfahrtsektor, in dem private Unternehmen und Investoren neben den traditionellen staatlichen und öffentlichen Akteuren eine immer wichtigere Rolle spielen.
Diese Bestimmungen sind in der internationalen Weltraumgemeinschaft umstritten. An den diesjährigen Sitzungen des Ausschusses der Uno für die friedliche Nutzung des Weltraums (UN Copuos) und seiner zwei Unterausschüsse wurden verschiedene Meinungen dazu geäussert. Zusammengefasst betrachten gewisse Staaten und Beobachter die Vorschriften als Verstoss gegen die Verträge der Uno, andere sind der Ansicht, dass die Verträge diese Frage nicht behandeln und die Auslegung der USA durchaus möglich sei. Wieder andere schlagen vor, den internationalen Rechtsrahmen zu stärken, um diese Fragen zu klären. Luxemburg hat effektiv eine Initiative für den Weltraumbergbau lanciert, mit der die Forschung und Entwicklung gefördert werden soll, und kündigte die Schaffung eines nationalen Rechtsrahmens an. Innerhalb der ESA erklärte sich Luxemburg, das bis Ende 2016 mit der Schweiz die Co-Präsidentschaft innehat, offen für eine Zusammenarbeit.
Die Schweizer Delegationen im UN Copuos und bei der ESA haben sich nicht zu diesem Thema geäussert.
1. Die Schweiz hat vier der fünf UN-Verträge im Weltraumbereich unterzeichnet (SR 0.790, SR 0.790.1, SR 0.790.2, SR 0.790.3). Bislang wurden diese Verträge nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt, und es besteht somit kein spezifischer nationaler Rechtsrahmen für Weltraumtätigkeiten. Folglich ist auch die kommerzielle Förderung von Ressourcen auf Asteroiden oder anderen Himmelskörpern nicht spezifisch reglementiert. Es gelten die für die anderen Bereiche anwendbaren allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen.
2. Diese Entwicklungen bestätigen den Wandel in Richtung einer "Kommerzialisierung" der Weltraumtätigkeiten. Das für die Raumfahrtgeschäfte zuständige SBFI steht im Kontakt mit seinen Luxemburger Kolleginnen und Kollegen und verfolgt die dortigen Entwicklungen. Angesichts der nur spärlich verfügbaren Informationen und der wenig ausgereiften Projekte in diesem Bereich ist es schwierig, die Bedeutung dieses potenziell innovativen Zukunftssektors abzuschätzen. 2017 wird der Rechtsunterausschuss des UN Copuos über mögliche rechtliche Modelle für Tätigkeiten zur Erforschung, Gewinnung und Nutzung von Weltraumressourcen beraten. Die Schweiz wird die weitere Entwicklung auf internationaler Ebene mitverfolgen. Ohne Klarheit auf internationaler Ebene und internen Rechtsrahmen ist es verfrüht, zu den nationalen Entwicklungen in den USA und in Luxemburg Stellung zu nehmen.
3. Ohne Klarheit auf internationaler Ebene und über den internen Rechtsrahmen ist es verfrüht, hierzu Stellung zu nehmen.
4. Das Thema der Weltraumressourcen wurde weder in der schweizerischen Raumfahrtpolitik von 2008 noch im Swiss Space Implementation Plan (SSIP) des WBF/SBFI von 2014 als strategisch relevant erachtet. Bislang hat auch die Weltraumgemeinschaft gegenüber dem SBFI noch keine Interessen angemeldet, und deswegen wurde der Rohstoffhandelssektor dazu noch nicht befragt.
Das SBFI wird diese potenziell interessierten Kreise jedoch konsultieren, insbesondere im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die ESA-Ministerratstagung (die am 1. und 2. Dezember 2016 in Luzern stattfinden wird) und im Hinblick auf die Aktualisierung des SSIP.