Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) beaufsichtigt die Schweizer Casinos. Die so entstehenden Aufsichtskosten werden von den Spielbanken getragen.
Beliefen sich diese Kosten 2007 auf 2,85 Millionen Franken, waren es 2013 bereits 3,93 Millionen Franken. Dies entspricht einer Steigerung von 37 Prozent. Entsprechend wuchs der Anteil der Aufsichtsabgaben am Bruttospielertrag von 0,28 Prozent im Jahre 2007 auf 0,53 Prozent 2013. Das starke Kostenwachstum ist nur teilweise damit zu erklären, dass 2012 die Zahl der Casinos von 19 auf 21 stieg. Dass die Kosten der ESBK in den ersten Jahren nach Tätigkeitsaufnahme im Jahre 2002 anstiegen, ist verständlich. Dass aber die Aufsichtskosten immer noch unaufhörlich weiter wachsen, ist nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil sollte die ESBK, da sie inzwischen über genügend Erfahrung verfügt, die Kosten senken oder zumindest stabil halten können.
In der Interpellation "Bürokratische Aufblähung der ESBK" vom 19. Juni 2013 wurde der Bundesrat gefragt, was er gegen die Ausdehnung der Kontrolltätigkeit und das Wachstum der Kosten unternehmen will. Gemäss seiner Antwort unternimmt er nichts. Gleichzeitig weitet die ESBK ihre Tätigkeiten ständig weiter aus und generiert so immer mehr Kosten.
Auch das neue Geldspielgesetz soll das Ausgabenwachstum für die Aufsicht über die Casinos und Lotterien weiter fördern. Der Bericht zum Entwurf des neuen Geldspielgesetzes führt aus: "Für den Vollzug des Gesetzes werden beim Bund gegen zehn neue Vollzeitstellen zu schaffen sein. Der Grossteil dieser Stellen wird für die neuen Aufgaben veranschlagt, die der ESBK gemäss dem Entwurf übertragen werden. Rund die Hälfte dieser Personalkosten der ESBK wird als Aufsichtskosten zulasten der konzessionierten Spielbanken gehen. Auch die Oberaufsichtsbehörde wird ihre neuen Aufgaben nicht ohne zusätzliche Stellen bewältigen können."
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist er gewillt, das Wachstum der Aufsichtskosten zu begrenzen, indem es an die Teuerung gebunden wird?
2. Welche anderen Möglichkeiten sieht er, um die ständig steigenden Aufsichtskosten der ESBK einzugrenzen?
3. Wird das Wachstum der Aufsichtskosten mit dem neuen Geldspielgesetz noch verstärkt?
4. Wie werden die rund zehn zusätzlichen Stellen finanziert?
5. Wie stark ist das Wachstum in anderen Aufsichtsbereichen (Banken, Versicherungen usw.)?
Wie bereits in der Antwort des Bundesrates vom 28. August 2013 auf die Interpellation "Bürokratische Aufblähung der ESBK" vom 19. Juni 2013 (13.3489) ausgeführt, gab es verschiedene Gründe für die Steigerung der Aufsichtskosten bis ins Jahr 2012: 2007 wurde in der Bundesverwaltung ein neues Rechnungsmodell eingeführt, welches aufzeigte, dass die Aufsichtskosten höher waren als bisher angenommen. Zudem wurden ab 2010 Aufwendungen anderer Dienststellen des Bundes für die ESBK in Rechnung gestellt.
Im Jahr 2013 stiegen die Aufsichtskosten im Vergleich zum Jahr 2012 hingegen nur um 5 Prozent, was insbesondere auf die zwei neuen Stellen, die aufgrund der Eröffnung der zwei neuen Spielbanken in Zürich und Neuenburg geschaffen wurden, sowie auf die den Kantonen ausbezahlten Entschädigungen für ihre Unterstützung bei der Aufsicht über die Spielbanken zurückzuführen ist. Der Personalbestand der ESBK im Bereich Aufsicht hat seit der Eröffnung der Spielbanken im Jahre 2003 nur um zwei Stellen zugenommen.
Spielbanken und Lotterien generieren für das Gemeinwesen jährlich Mittel von gegen einer Milliarde Franken, dies in einem Bereich, welcher von besonderen Gefahren gekennzeichnet ist. Aus politischer Sicht sind diese Einnahmen nur legitimierbar, wenn die Geldspielanbieter korrekt arbeiten sowie die Bevölkerung tatsächlich hinreichend vor exzessivem Spiel geschützt wird. Eine effiziente und glaubwürdige Aufsicht ist deshalb von grossem finanziellem und sozialpolitischem Interesse.
1./2. Die Betriebskosten der ESBK sind unter Kontrolle; es müssen keine besonderen Massnahmen getroffen werden. Die Kosten der Beaufsichtigung der Spielbanken sind zudem ein Spiegel der für die Durchsetzung der Ziele des Spielbankengesetzes notwendigen Kontrollmassnahmen. Viele Tätigkeiten der Aufsichtsbehörde sind bedingt durch Eingaben der Spielbanken und beeinflusst durch Mängel in deren internem Kontrollsystem oder Sorgfaltspflichtverletzungen im Spielbetrieb (z. B. bei Betrugsfällen oder Problemen infolge der Schwierigkeiten gewisser Spielbanken bei der Umsetzung des Sozialschutzes). Eine Begrenzung, z. B. auf die Teuerung, die mit dem Aufsichtsbedarf in den Spielbanken in keinem Zusammenhang steht, wäre sachlich unbegründet und würde dazu führen, dass die gesetzlich vorgesehene Aufsichtstätigkeit der ESBK nicht mehr garantiert werden könnte.
3./4. Von der grob geschätzten Zunahme des Personalbestandes um zehn Stellen (definitive Aussagen zum tatsächlichen Stellenbedarf können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden) würden sieben Stellen auf die ESBK entfallen. Diese Zunahme würde zu gleichen Teilen von den Betreibern, die eine Konzession für Online-Spiele erhalten, und von der Bundeskasse, die die Kosten für die Verfolgung des illegalen Spiels übernehmen wird, getragen. Die restlichen zusätzlichen Stellen würden für die neuen Aufgaben der Oberaufsichtsbehörde sowie für die neue Konsultativkommission zur Prävention von exzessivem Geldspiel benötigt. Für die zusätzlichen Kosten im Bereich der Oberaufsicht würde der Bund aufkommen, währenddem die Kosten für die Konsultativkommission zwischen Bund und Kantonen geteilt würden.
5. Aus dem Jahresbericht 2013 (http://www.finma.ch/gb2013/download/de/Printer-Friendly/FINMA_Jahresbericht_2013_Printer-Friendly_DE.pdf, S. 95-97) und der Jahresrechnung 2013 (http://www.finma.ch/gb2013/download/de/Printer-Friendly/FINMA_Jahresrechnung_2013_Printer-FriendlyDE.pdf, S. 18 und 35) der Finma (Aufsicht über Banken, Versicherungen usw.) geht hervor, dass sie im Jahr 2009 93,4 Millionen Franken Gebühreneinnahmen, Aufsichtsabgaben und übrige Einnahmen verrechnete, im Jahr 2013 waren es 139,6 Millionen Franken (die Finma finanziert sich vollumfänglich über Aufsichtsabgaben und Gebühren). Dies entspricht einer Zunahme von 50 Prozent (2012 auf 2013: plus 14,4 Prozent). Seit ihrer Gründung am 1. Januar 2009, mitten in der Finanzkrise, ist die Finma ähnlich stark gewachsen wie andere europäische Finanzmarktaufsichtsbehörden. Die Intensivierung und Professionalisierung der Aufsicht sowie andere nationale und internationale Normen haben das Wachstum aller Behörden gefördert, die die Einhaltung dieser Regeln überwachen müssen.