Die Steuerverwaltung hat bei grafischen Unternehmen, die in den Genuss der indirekten Presseförderung kommen, festgestellt, dass diese steuerlich nicht richtig abgerechnet wurde.
- Warum hat die Eidgenössische Steuerverwaltung erst jetzt die Anrechnungsmängel herausgefunden?
- Hat die Post die betroffenen Unternehmen falsch informiert?
- Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die teilweise horrenden Nachzahlungen aufzufangen?