Alljährlich lanciert das Bundesamt für Kultur seinen Wettbewerb "Die schönsten Schweizer Bücher". Im Grundsatz handelt es sich um eine lobenswerte Initiative der öffentlichen Hand zur Förderung der Buchkultur in der Schweiz. Auch im vergangenen Jahr beteiligten sich 24 Teilnehmer an diesem Wettbewerb. Während quasi bei allen im Wettbewerb vertretenen Büchern entweder ein Schweizer Verlag, Autor oder Gestalter involviert war, wurde nur ein einziges Buch tatsächlich in der Schweiz gedruckt. Kreativität in aller Ehre, es gilt aber: Nomen est omen. Wo Schweiz draufsteht, muss auch Schweiz drin sein. Der Begriff Swissness darf auch vom Bundesamt für Kultur nicht überstrapaziert werden. Ich verlange deshalb, dass die Wettbewerbsbedingungen für "Die schönsten Schweizer Bücher" angepasst werden und zwingend der Druck der am Wettbewerb beteiligten Bücher in der Schweiz vorgeschrieben wird.
Stellungnahme des Bundesrates vom 10.05.2017
Der jährlich vom Bundesamt für Kultur organisierte Wettbewerb "Die schönsten Schweizer Bücher" würdigt und fördert die Schweizer Kreativität im Bereich Buchgestaltung. In den Teilnahmebedingungen ist festgehalten, dass einer der einreichenden Akteure in den drei Gestaltungsbereichen Verlag, Grafikdesign oder Druck seinen Hauptsitz in der Schweiz haben muss.
Im Jahr 2016 entsprachen 419 Werke diesen Kriterien und konnten am Wettbewerb teilnehmen. Unter diesen Büchern wurden 24 Gewinner auserkoren; drei davon gewannen zudem eine Bronzemedaille am internationalen Wettbewerb "Schönste Bücher aus aller Welt", der vom 16. bis 18. Februar in Leipzig stattfand. Unter den 24 ausgezeichneten Büchern ist ein einziges in der Schweiz gedruckt worden. Der Umfang der in der Schweiz gedruckten Bücher fiel 2016 geringer aus als in den Vorjahren (2016: 4,2 Prozent, 2015: 5,5 Prozent, 2014: 25 Prozent). Diese rückläufige Tendenz widerspiegelt die Marktsituation, in der die Digitalisierung zunimmt und die europäische Konkurrenz stark ausgeprägt ist.
Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Interpellation von Siebenthal 14.3547 mit demselben Thema und hält an seiner Position fest. Die Schweiz ist für ihr hervorragendes Grafikdesign und ihre profilierte Buchgestaltung international anerkannt. Die Wertschöpfung lässt sich nicht nur vom geografischen Produktionsstandort des gedruckten Buches ableiten, sondern ebenso von der verlegerischen oder gestalterischen Leistung. Beim Buchgewerbe handelt es sich um ein sehr arbeitsteiliges Geschäft, das heutzutage zunehmend international aufgestellt ist. Diese vielseitige Zusammenarbeit trägt massgeblich zur grenzüberschreitenden Ausstrahlung der Schweizer Buchgestaltung bei. Anstelle der geltenden Bestimmungen - mindestens eine der drei einreichenden Parteien (Verlag, Gestaltung, Druck) muss aus der Schweiz stammen - den Druck in der Schweiz als Pflicht einzuführen entspräche nicht der aktuellen Produktionsrealität und würde das Profil des Wettbewerbs und somit auch die Werke selbst schwächen. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat weiterhin an den bestehenden Zulassungsbedingungen fest.